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Gefahrstoffschränke für Betrieb, Lager und Werkstatt

In Gefahrstoffschränken lagern Sie brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder Gifte sicher ein. Dazu müssen die jeweiligen Schränke verschiedene Schutzvorgaben erfüllen. Unser Kaufratgeber stellt Ihnen die verfügbaren Gefahrstoffschränke im Detail vor und unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Schranks.

1. Wann müssen Gefahrstoffschränke zur Gebindelagerung genutzt werden?

Gefahrstoffschränke sind immer dann nötig, wenn Sie gewässergefährdende, explosive, korrosive, entzündliche oder giftige Gefahrstoffe in Innenbereichen lagern wollen. Das können u. a. Säuren, Laugen, Lacke oder Pflanzenschutzmittel sein. Aber auch als Gefahrstoffe eingestufte Betriebsmittel wie Lithium-Ionen-Akkus müssen in passenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Dazu müssen die Schränke jeweils bestimmte Schutzvorgaben und technische Voraussetzungen erfüllen, die durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, die DIN EN 14470-1 sowie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgegeben sind.

Gasförmige, flüssige oder feste Substanzen müssen immer dann in Gefahrstoffschränken gelagert werden, wenn sie mit einem der folgenden Gefahrstoffpiktogramme gekennzeichnet sind:

Gefahrenpiktogramm Bedeutung
Gefahrstoffpiktogramm für explosive Stoffe

explosiv

Gefahrstoffpiktogramm für komprimierte Gase

komprimierte Gase

Gefahrstoffpiktogramm für entzündbare Stoffe der Kategorien 1, 2 und 3

entzündbar (Kategorie 1,2 und 3)

Gefahrstoffpiktogramm für entzündend wirkende Stoffe der Kategorien 1, 2 und 3

entzündend wirkend (oxidierend) ( Kategorie 1, 2 und 3)

Gefahrstoffpiktogramm für Stoffe mit akuter Toxizität der Kategorien 1, 2 und 3

akute Toxizität (Kategorie 1, 2 und 3)

Gefahrstoffpiktogramm für ätzende Stoffe der Kategorie 1

Ätzend (Kategorie 1)

Gefahrstoffpiktogramm für ätzende (Kategorie 2) und hautsensibilisierende Stoffe mit akuter Toxizität (Kategorie 4) und gezielter Organtoxizität (Kategorie 3)

Akute Toxizität (Kategorie 4), ätzend (Kategorie 2), hautsensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 3)

Gefahrstoffpiktogramm für krebserzeugende, erbgutverändernde, fruchtbarkeitsverändernde (Kategorie 1A, 1B und 2) und atemwegssensibilisierende Stoffe mit Aspirationsgefahr und akuter Organtoxizität (Kategorie 1 und 2)

CMR (Kategorie 1A, 1B und 2), atemwegssensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 1 und 2), Aspirationsgefahr

Gefahrstoffpiktogramm für umwelt- und gewässergefährdende sowie ozonschichtschädigende Stoffe

umweltgefährdend, gewässergefährdend, ozonschichtschädigend

Aus den rechtlichen Vorgaben bzw. dem gebotenen Umgang mit Gefahrstoffen kann es darüber hinaus nötig sein, bestimmte Gefahrstoffe ausschließlich in dafür vorgesehenen Sicherheitsschränken wie z. B. Umwelt- und Chemikalienschränken zu lagern. Ob ein Gefahrstoffschrank zur Lagerung des jeweiligen Gefahrstoffs geeignet ist, muss auf dem Schrank gut sichtbar gekennzeichnet werden: Hierzu gehören nach DIN EN 14470-1 immer Informationen zum Modelltyp und die Ausweisung der Brandschutzkategorie. Im Lieferumfang muss außerdem ein ausführlicher Prüfbericht, eine Betriebsanweisung mit relevanten Sicherheitshinweisen, eine Konformitätserklärung des Herstellers sowie Hinweise zur Wartung und Funktionsprüfung des Gefahrstoffschranks enthalten sein.

2. Welche Vorteile bieten Gefahrstoffschränke?

Neben der Erfüllung rechtlich verbindlicher Vorgaben, sind Gefahrstoffschränke auch aus folgenden Gründen vorteilhaft für Ihren Betrieb:

  • Die korrekte Lagerung von Gefahrstoffen in Gefahrstoffschränken dient zur rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens im Schadensfall: Sind die Schränke zur Lagerung von Gefahrstoffen vorschriftsmäßig aufgestellt und in Betrieb genommen, sind Sie im Schadensfall juristisch abgesichert.
  • Gefahrstoffschränke tragen zum betrieblichen Brandschutz bei: Sie sind je nach Modellausführung für bis zu 90 Minuten feuerbeständig und verhindern so, dass sich Gefahrstoffe entzünden oder explodieren können, falls es in Ihrem Betrieb zu einem Brand kommen sollte.
  • Gefahrstoffschränke bieten ein übersichtliches und effektives Ordnungssystem in Ihrem Lagermanagement: Je nach Modell lagern Sie Gebinde mit Gefahrstoffen so, dass sie übersichtlich und schnell verfügbar sind. Die Schränke sind zudem flexibel am Arbeitsort aufstellbar, sodass Sie benötigte Arbeitsmittel schnell zur Hand haben.

3. So wählen Sie einen passenden Gefahrstoffschrank aus

Ob ein Gefahrstoffschrank-Modell das richtige ist, hängt von mehreren unterschiedlichen Kriterien ab:

Art der zu lagernden Gefahrstoffe

Je nach Gefahrstoff-Art bzw. Gefährdungsklasse des Gefahrstoffs, gibt es passende Gefahrstoffschränke, die die sichere Lagerung der Substanzen gewährleisten:

Gefahrstoffe geeignete Gefahrstoffschrank-Typen
nicht entzündbare, wassergefährdende Stoffe der Kategorien 1–3, giftige Stoffe

Chemikalienschränke, Umweltschränke, Giftschränke, Pflanzenschutzmittelschränke mit entsprechender GHS-Klasse

wassergefährdende, nicht entzündbare, giftige, aggressive bzw. korrosive Flüssigkeiten

Säuren- und Laugenschränke, PE- Umweltschränke mit entsprechender GHS-Klasse

entzündbare, wassergefährdende, giftige, leicht entzündbare Gefahrstoffe

Sicherheitsschränke mit entsprechender GHS-Klasse

entzündbare, wassergefährdende, aggressive bzw. korrosive Substanzen

Sicherheitsschränke, Kombischränke mit entsprechender GHS-Klasse

Lithium-Ionen-Akkus    
Akku-Sicherheitsschränke

Technische oder natürliche Entlüftung

Gefahrstoff-Filteraufsatz für Sicherheitsschrank Typ 90

Ein Gefahrstoffschrank muss je nach den zu lagernden Gefahrstoffen und deren Gefährdungspotential mit unterschiedlichen Entlüftungsmechanismen ausgestattet sein. In jedem Fall muss ein Gefahrstoffschrank ausreichend entlüftet werden, sobald die gelagerten Substanzen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • entzündbar
  • explosiv
  • aggressiv
  • giftig
  • ausgasend

Dazu sind bei uns Gefahrstoffschränke mit verschiedenen Entlüftungs-Varianten erhältlich. Damit sich potenziell gefährliche Gase nicht im Schrankinnern sammeln können, gewährleisten alle Varianten den gesetzlich vorgeschriebenen 10-fachen Luftaustausch pro Stunde. Wir empfehlen grundsätzlich einen 10-fachen Luftwechsel pro Stunde bei entzündlichen und oxidierenden Medien und Gasen und einen 120-fachen Luftwechsel pro Stunde bei giftigen Stoffen nach DIN EN 14470. Für ausreichende Brandsicherheit schließen die Entlüftungsvorrichtungen in den Gefahrstoffschränken außerdem ab 70° C automatisch.

Entlüftungs-Art Vorteile Nachteile
natürliche Be- und Entlüftung über Lüftungsschlitze
  • sofort nach dem Aufstellen einsatzfähig
  • ermöglicht gesetzlich vorgeschriebenen 5-fachem Luftaustausch pro Stunde
  • keine zusätzlichen Leitungen, Anschlüsse oder Zugänge für die Abluft notwendig
  • Aufstellen in der Nähe von Zündquellen nicht erlaubt
  • Entlüftung weniger effektiv als bei technischen Lösungen
  • nicht zur Lagerung entzündbarer Gefahrstoffe geeignet
technische Absaugung mit Abluftführung ins Freie
  • vollständige Absaugung: kein Gesundheitsrisiko durch austretende Gase oder Dämpfe
  • ermöglicht mindestens gesetzlich vorgeschriebenen 10-fachen Luftaustausch pro Stunde
  • zusätzliche bauliche Veränderungen für Abluft notwendig: Leitungen, Anschlüsse und Zugänge
  • bauliche Abnahme notwendig
technische Be- und Entlüftung mit Umluftfilter-Anlage
  • keine baulichen Anpassungen im Gebäude notwendig
  • kein Gesundheitsrisiko durch Dämpfe oder Gase
  • ermöglicht mindestens gesetzlich vorgeschriebenen 10-fachen Luftaustausch pro Stunde
  • hauptsächlich werden nur Kohlenwasserstoffe (Lösemitteldämpfe) gefiltert
  • regelmäßiger Austausch der Filter notwendig

Feuerbeständigkeit

Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes müssen Gefahrstoffschränke ggf. feuerbeständig sein. Das hängt davon ab, welche Gefahrstoffe gelagert werden und in welcher Lagerumgebung die Gefahrstoffschränke aufgestellt werden. Gefahrstoffschränke werden als feuerwiderständig bzw. mit einem speziellen Brandschutzzeichen gekennzeichnet, wenn diese über einen begrenzten Zeitraum einem Feuer standhalten. Die verschiedenen Brandschutz-Typen unterscheiden sich dabei zum Beispiel nach 90, 60 und 30 Minuten (Typ-90, Typ-60, Typ-30): Für diesen Zeitraum sind die eingelagerten Gefahrstoffe sicher. Jedoch lässt die Schutzfunktion mit dem Andauern eines Brandes nach, bis sie schließlich ganz aussetzt.

Darüber hinaus müssen die Flügeltüren eines feuerbeständigen Gefahrstoffschranks automatisch nach 20 Sekunden schließen und sich das Dämmmaterial selbst aufschäumen, um den Innenraum zu versiegeln. Außerdem sind feuerbeständige Gefahrstoffschränke so konstruiert, dass sich auch im Brandfall die Tragfähigkeit der Fachebenen sowie Böden und Auffangwannen nicht verändert.

Auffangvolumen der Bodenwannen

Lochblecheinlage für Umweltschrank C+P

Um austretende Gefahrstoffe sicher aufzufangen, bieten unsere Gefahrstoffschränke mit integrierten oder nachrüstbaren Boden- und Auffangwannen ein sicheres Leckagemanagement: Die robusten Wannen verhindern, dass wassergefährdende oder andere Gefahrstoffe aus dem Schrank austreten können. Dazu müssen die Wannen über ein ausreichend großes Auffangvolumen verfügen. Dieses richtet sich nach der Menge der gelagerten Gefahrstoffe. Die Bodenwannen müssen so dimensioniert sein, dass sie

  • mindestens 10 % des gelagerten Gesamtvolumens oder
  • mindestens 110 % des Volumens des größten Lagerbehälters

aufnehmen können. Kommt es im Gefahrstofflager zu einer Brandeinwirkung, sind die Bodenwannen außerdem so konzipiert, dass sie weiterhin voll funktionstüchtig sind.

4. Gefahrstoffschränke für die Lagerung von nicht-entzündbaren Gefahrstoffen

In unserem Sortiment finden Sie korrosionsbeständige Gefahrstoffschränke aus pulverbeschichtetem oder strukturlackiertem Stahlblech, Edelstahl oder robustem Polyethylen (PE). Die in unterschiedlichen Farben erhältlichen Schränke sind je nach zu lagerndem Gefahrstoff als Chemikalienschränke zur Zusammenlagerung verschiedener Chemikalien, als Umweltschränke für wassergefährdende Substanzen oder Gefahrstoffschränke erhältlich, die sich speziell zur Lagerung von Säuren oder Laugen eignen. Je nach Gefahrstoffeignung verfügen die Schränke dazu über Lüftungsschlitze bzw. passende Anschlüsse für technische Lüftungsanlagen:

Gefahrstoffschränke zu lagernde Gefahrstoffe (Bsp.) Ausstattungsmerkmale
Chemikalien- und Giftschränke / Umweltschränke Chemikalien- und Giftschrank asecos® mit Fachböden, HxBxT 1.950 x 810 x 520 mm
  • Putz- und Reinigungsmittel
  • Schmier- und Hydrauliköle
  • mit Flügeltüren, Falttüren oder Flügeltüren mit Glaseinsatz erhältlich
  • Auffangwannen als Fachböden mit oder ohne Gitterrost oder einfache Fachbodenebenen
  • sicher verschließbar
  • Lüftungsschlitze oder Lüftungsgitter vorhanden: zusätzliche Abluftsysteme mit Umluftfiltern erhältlich
  • bis zu fünf Fachebenen mit Einschubwannen, Lochblechen oder Gitterrosten möglich
  • mit integriertem Anschluss NW 75 für eine externe Belüftung
  • optional mit brandfester Sicherheitsbox erhältlich
Kombischränke asecos® Kombi-Schrank K-PHOENIX-90
  • entzündbare Stoffe zusammen mit Säuren und Laugen
  • getrennte Abteile zum gemeinsamen Lagern brennbarer Flüssigkeiten und Säuren/Laugen
  • nach EN 14470-1 geprüft
  • 90 Minuten feuerwiderstandsfähig (Typ-90)
  • Tür-Feststellanlage für sicheres Ein- und Auslagern der Gebinde
  • abschließbare Türen mit Profilzylinder (schließanlagenfähig)
Säuren- und Laugenschränke Chemikalien- und Giftschrank asecos® mit Tablarauszügen, HxBxT 1.950 x 1.055 x 520 mm
  • Essigsäure
  • Salz- und Salpetersäure
  • Natronlauge
  • Gemische, die Säuren oder Laugen enthalten
  • standardmäßig mit Auffangwanne im Schrankboden ausgestattet
  • auch mit Loch- oder Gitterrosten als Fachebenen erhältlich
  • mit Gummidichtungen gegen entweichende Gase und Gerüche
  • mit unterschiedlichen Abluftsystemen erhältlich
  • optional mit hermetisch abgetrennten Schrankabteilen bestellbar
  • abschließbare Boxen speziell für Flusssäure verfügbar

5. Sicherheitsschränke zur Lagerung von entzündlichen Gefahrstoffen

Lagern Sie in Ihrem Betrieb entzündbare Gefahrstoffe, müssen nach TRGS 510 entsprechende Maßnahmen für den betrieblichen Brandschutz getroffen werden. Dazu gehört, dass entzündbare Substanzen in Sicherheitsschränken mit passender Feuerbeständigkeit aufbewahrt werden müssen. Die Sicherheitsschränke bestehen aus feuerbeständigen Materialien gemäß DIN EN 14470-1, die je nach Typ oder Typ 30 oder 90 Minuten lang einem Feuer standhalten. Die Schränke sind außerdem mit einer Filterumluft- oder Absauganlage ausgestattet, die verhindert, dass sich im Schrankinnern explosive Gasgemische bilden können.

Sicherheitsschrank zu lagernde Gefahrstoffe (Bsp.) Ausstattungsmerkmale
Sicherheitsschrank asecos® S-CLASSIC/Typ 90
  • organische Lösungsmittel
  • Terpentin
  • Ethanol
  • Lacke
  • Metallpulver
  • für Kleingebinde, kleine Kanister sowie für 200-l-Fässer erhältlich
  • im Brandfall selbstschließende Türen
  • umlaufende Lippendichtung verhindert das Austreten von Gasen
  • selbstständig aufquellender Isolierschaum versiegelt Rahmen und Türen bei einem Feuer
  • praktische Kombischränke für die Zusammenlagerung aggressiver und entzündlicher Gefahrstoffe erhältlich

6. Gefahrstoffschränke für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstarke Energiespeicher und werden in Lagern und Werkstätten für Elektrowerkzeuge oder sogar zum Antrieb von elektrischen Flurförderzeugen genutzt. Da sie sich bei falscher Lagerung entzünden können und im Brandfall schwer zu löschen sind, sind Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrstoff eingestuft und sollten unbedingt in geeigneten Gefahrstoffschränken gelagert werden.

Dazu führen wir Akku-Sicherheitsschränke, die sowohl eine passive als auch aktive Lagerung der Energiespeicher ermöglichen: In den Gefahrstoffschränken mit passiver Lagerung bewahren Sie zwischengelagerte oder zur Entsorgung bestimmte Lithium-Ionen-Akkus sicher auf. In unseren Schränken zur aktiven Lagerung können Sie die Akkus über integrierte Ladeplätze gleichzeitig sicher aufladen.

Die Schränke bieten je nach Modell auch Belüftungsanlagen, die einen Wärmestau im Schrankinnern verhindern und dafür sorgen, dass die Akkus nicht überhitzen können. Temperatursensoren melden zudem, wenn eine Überhitzung der gelagerten Akkus droht. Im Fall einer Entzündung werden je nach Ausstattung des jeweiligen Gefahrstoffschranks Rauchmelder und optische sowie akustische Brandalarmsignale ausgelöst.

Weitere Ausstattungsmerkmale:

  • Brandschutz Typ-90 gemäß DIN EN 14470-1, DIN EN 1363-1 sowie TRGS 510
  • mit Bodenauffangwanne zum Auffangen austretender Flüssigkeiten
  • verriegelbare Türen
  • optional Schwerlast-Gitterroste erhältlich
  • zusätzliche Steckdosenleisten nachrüstbar
  • automatisches Tür-Schließ-System und Brandrauchdichtungen
  • optional mit bereits integrierter technischer Belüftung

7. Zubehör für Gefahrstoffschränke

Mit dem passenden Zubehör für Gefahrstoffschränke lassen sich die Lagerschränke mit geeigneten Boden- und Auffangwannen, Abluft- und Filteraufsätzen sowie diversen Haltevorrichtungen ergänzen:

Zubehör Ausführung
Auffangwannen und Einlegeböden Wannenboden für Sicherheits-Unterschrank Typ 30
  • aus verzinktem Stahlblech oder Edelstahl
  • in verschiedenen Größen erhältlich
  • für Sicherheits-, Umwelt- und Chemikalienschränke
  • evtl. auch als Gitterrost erhältlich
Lochblechabdeckungen Lochblechabdeckung für Chemikalien- und Giftschrank
  • zum Abdecken von Auffangwannen oder Ausziehböden
  • verzinkt
  • in verschiedenen Größen erhältlich
Externe Abluftaufsätze und Filteraufsätze
  • zur schnellen Montage an Sicherheitsschränken
  • steckerfertig
  • mit Funktionskontrolle

8. FAQ zu Gefahrstoffschränken

Sie sind gemäß der TRGS 510 und GefStoffV verpflichtet, in Ihren Arbeitsbereichen Gefahrstoffschränke zu verwenden, sobald Sie Gefahrstoffe lagern wollen, die folgende Eigenschaften aufweisen:

  • gewässergefährdend
  • giftig
  • aggressiv, ätzend oder korrosiv
  • entzündlich
  • explosiv

Damit Sie Gefahrstoffe ordnungsgemäß aufbewahren können, muss ein Gefahrstoffschrank für die entsprechende Substanz geeignet sein. Zusätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Gefahrstoffschränken laut TRGS 510 die Kleinmengenlagerung sowie die Regeln zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen.

Gemäß § 8 GefStoffV müssen alle Gefahrstoffe sicher und vor Unbefugten geschützt im Betrieb aufbewahrt werden. Ob ein Gefahrstoffschrank verschließbar sein muss, richtet sich aber auch nach den darin zu lagernden Gefahrstoffen. Beispielsweise sind akut toxische oder krebserregende Gefahrstoffe stets in einem sicher verschließbaren Gefahrstoffschrank aufzubewahren, sodass nur fachkundige Personen Zugang zu den Gefahrstoffen haben.

Gefahrstoffschränke sind in regelmäßigen Abständen durch eine sachverständige Person gemäß folgender Vorschriften zu prüfen:

  • §§ 3, 10 und 11 BetrSichV
  • § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • TRGS 526 und 800
  • § 7 GefStoffV
  • DGUV 213-850
  • DIN EN 14470

Gefahrstoffschränke, die über eine Brandschutzfunktion verfügen, sind dabei mindestens einmal jährlich zu kontrollieren. Neben einer allgemeinen Sichtprüfung auf Schäden werden auch die Funktionen eines Gefahrstoffschrankes überprüft. Dazu gehören:

  • Türen schließen einwandfrei
  • Abstände, Größen usw. entsprechen der Norm
  • Dichtungen, Ventile, Seitenwände und Scharniere sind intakt
  • Belüftungsanlage funktioniert den Vorschriften entsprechend
  • der Luftvolumenstrom ist ausreichend