Gefahrstofflagerung
Zum KaufberaterPremium-Qualität
Für den Dauereinsatz konzipiert
Starke Leistungsfähigkeit
Gute Qualität
Robuste Produkte für den täglichen Einsatz
Starke Leistungsfähigkeit
Basis-Qualität
Für leichte und gelegentliche Einsätze
Produkte reduziert auf das Wesentliche
- Zum Lagern entzündbarer Flüssigkeiten (H224-226) und wassergefährdender Stoffe
- Auffangwanne mit Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß StawaR
- Dichtigkeitsgeprüft nach EN ISO 3452-1 mit Werksprüfzeugnis
6 Arbeitstage
- Inkl. Übereinstimmungserklärung (ÜHP) und gem. StaWaR
- Zugelassen für entzündliche (H224-226) und wassergefährdende Flüssigkeiten
- Kompakte Bauform
6 Arbeitstage
- Spritzschutz bei Entnahme von Flüssigkeiten
- Zurrgurte halten das Fass in Position
- 1 Lenkrolle mit Feststeller und 2 Bockrollen
9 Arbeitstage
- Vorschriftsmäßige Lagerung von Gasflaschen im Freien
- Stabile Stahlrahmenkonstruktion
- Korrosionsgeschützt durch hochwertige Oberflächenbeschichtung
8 Arbeitstage
- Gefahrstoff-Regal mit Stahl-Auffangwanne und 4 feuerverzinkten Gitterrosten
- Zugelassen zum Lagern von Stoffen aller Wassergefährdungsklassen
- Für Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten (H224-226)
6 Arbeitstage
- Gefahrstoff-Regal mit Stahl-Auffangwanne und 3 feuerverzinkten Gitterrosten
- Zugelassen zum Lagern von Stoffen aller Wassergefährdungsklassen
- Für Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten (H224-226)
6 Arbeitstage
- Gefahrstoff-Regal zum Lagern wassergefährdender Stoffe
- Erfüllt bundesweit gültige Standards (u. a. Bauregelliste A, Teil 1 des DIBt)
- 4 Auffangwannen aus Stahl für sortenreines Lagern
6 Arbeitstage
- Hochbeständig gegen aggressive Stoffe wie Säuren, Laugen und Öle
- Robustes Fahrwerk mit 2 großen Gummirädern und 2 Leichtlauf-Lenkrollen, inkl. Feststellbremsen
- Ergonomischer Griff für schnellen, bequemen und sicheren Transport
6 Arbeitstage
- Sichere und gesetzeskonforme Lagerung von IBC
- Beständig gegen Öle, Laugen, Säuren
- Mit Gabelstapler oder Hubwagen von 2 Seiten unterfahrbar
10 Arbeitstage
- Für die Lagerung von max. 2 Fässern à 200 l
- Auch mit 60 l-Fässern und Kleingebinden kombinierbar
- Stabiles 3 mm dickes Stahlblech mit Stützfüßen
9 Arbeitstage
- 60-Liter- und 200-Liter-Fässer sicher lagern
- Aus Stahlblech, verzinkt
- Inkl. Stützfüße
14 Arbeitstage
- Vorschriftsmäßige Lagerung von Gasflaschen im Freien
- Stabile Stahlrahmenkonstruktion
- Korrosionsgeschützt durch hochwertige Oberflächenbeschichtung
8 Arbeitstage
- Verfahrbare Auffangwanne CL
- Mit 4 Lenkrollen aus Polyamid (PA) und Schiebebügel
- Inklusive Gitterrost
6 Arbeitstage
- Gelochte Platte
- Zum Auflegen auf Kleingebindewanne
- Aus robustem Polyethylen
9 Arbeitstage
- Verzinkte Stahlblech-Umhausung für MODUL Auffangwanne
- Für den Einsatz in Innen- und Außenbereichen konzipiert
- Für Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 55 °C
9 Arbeitstage
9 Arbeitstage
- Zur Aufnahme von stehenden 200-l-Stahl-Spundfässern
- Selbsttätige Sicherung
- Oberfläche lackiert
9 Arbeitstage
- Fassbock aus LDPE
- Hergestellt aus umweltfreundlichem Polyethylen (PE)
- Durch eine 180°-Drehung für 60- und 200-l-Fässer geeignet
6 Arbeitstage
- Kannenträger für Abfüllstationen
- Aus hochbeständigem Polyethylen (PE)
- Leichte Montage durch einfaches Einstecken
6 Arbeitstage
- Altöl- und Kühlflüssigkeitswanne
- Mit Ausgießer
- Offen
7 Arbeitstage
- Verstellbarer, patentierter SpillSlope® Zusatzboden
- Leitet Leckagen über Auslauf in hinteren unteren Bereich
- Verzinkte Qualität
7 Arbeitstage
- Schrankboden für Justrite® Sicherheitsschrank Slimline Sure-Grip® FM
- Mit Gefälle zum sicheren Ableiten von Leckagen
- Flexibel in der Höhe verstellbar
6 Arbeitstage
Gefahrstofflagerung – sicher und vorschriftsmäßig mit unseren Produkten
Für die sichere und umweltgerechte Lagerung flüssiger, gasförmiger oder fester Gefahrstoffe sind genormte Lagerbehältnisse und entsprechende Lageraufbauten vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Unser Kaufratgeber unterstützt Sie dabei, die passenden Produkte für die Einrichtung Ihres Gefahrstofflagers zu finden.
- Diese Produkte zur Gefahrstofflagerung finden Sie bei uns
- Bevor Sie kaufen – allgemeine, gesetzliche Anforderungen an Gefahrstofflager
- Lagerung von Kleingebinden, Giftstoffen und Akkus in Innenräumen
- Fässer und Gebinde mit Gefahrstoffen optimal lagern
- Bodenschutz für Gefahrstofflager
- Kompaktlagerlösungen für Gefahrstoffe – auch in Außenbereichen
- FAQ zur Gefahrstofflagerung
1. Diese Produkte zur Gefahrstofflagerung finden Sie bei uns
In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen eine Vielzahl zertifizierten Mobiliars und technische Einrichtungsgegenstände zur Gefahrstofflagerung an, die den Lagerklassen 1 bis 13 (LGK) der TRGS 510 entsprechen. Alle bei uns erhältlichen Gefahrstofflagereinrichtungen erfüllen dazu verschiedene gesetzliche Richtlinien und Regelungen, die die Arbeitssicherheit sowie den Brandschutz gewährleisten sollen. Außerdem finden Sie passendes Zubehör, das die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen zweckmäßig ergänzt:
Produkte zur Gefahrstofflagerung | Funktion | Gemäß der gesetzl. Vorschriften |
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Auffangwannen |
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Gefahrstoffschränke |
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Gefahrstoffcontainer |
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Gefahrstoffregale |
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Gefahrstoff-Depots |
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Gasflaschenlagerung |
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2. Bevor Sie kaufen – allgemeine, gesetzliche Anforderungen an Gefahrstofflager
Für eine ordnungsgemäße Gefahrstofflagerung müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- TRGS 509: Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
- Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter (StawaR)
- Übereinstimmungszeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (Ü-Zeichen des DIBt)
- DGUV 108–007
- DGUV 213–033
- DIN 4102–1
- DIN 14470–1
- DIN EN 14470–2
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe/Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)
Inwieweit Sie unterschiedliche Substanzen mit Gefährdungspotential zusammenlagern können, lässt sich zudem in den TRGS 510 der Lagerklassen-Tabelle entnehmen. Welche Eigenschaften und Gefährdungen jeweils von den Gefahrstoffen ausgehen, machen die CLP-Piktogramme deutlich. Diese müssen gemäß der REACH-Verordnung auf Verpackungen und Behältnissen, die Gefahrstoffe enthalten, ausgewiesen werden.
Auf welche Schutzmaßnahmen Sie zusätzlich bei der Einrichtung Ihres Gefahrstofflagers achten müssen, lesen Sie in unserem Profi-Ratgeber zum Thema Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen nach.
3. Lagerung von Kleingebinden, Giftstoffen und Akkus in Innenräumen
Brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder Gifte in Kleingebinden sowie Akkus lagern Sie in passenden Gefahrstoffschränken sicher ein. Die jeweiligen Bezeichnungen für die unterschiedlichen Schutzschränke geben Aufschluss über die zulässige Verwendungsart der Schränke: Diese dürfen nie zweckentfremdet und ausschließlich für die Lagerung der jeweils zugelassenen Substanzen genutzt werden. Dazu müssen die jeweiligen Gefahrstoffschränke verschiedene Schutzvorgaben erfüllen: Diese werden durch die Gefahrstoffverordnung, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 510 sowie durch die Betriebssicherheitsverordnung bestimmt.
Eine Ausnahme bilden praktische Kombi- und Mehrzweckschränke: In diesen dürfen Sie begrenzte Mengen von entzündlichen oder ätzenden Stoffen gemeinsam lagern. Allerdings müssen in diesen Fällen die zu lagernden Gefahrstoffe vorher anhand ihrer Lagerklassen (nach TRGS 510) eingestuft und mittels der Zusammenlagerungstabelle überprüft werden.
Art und Funktion des Gefahrstoffschranks | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
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Gift- und Chemikalienschränke zur Aufbewahrung von nicht-entzündbaren, aggressiven und wassergefährdenden Flüssigkeiten |
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feuerwiderständige Sicherheitsschränke zur Lagerung leicht entzündlicher Substanzen, wassergefährdender, korrosiver oder aggressiver Substanzen |
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feuerbeständige Fassschränke für Fässer mit bis zu 200 l Fassungsvermögen und brennbare Flüssigkeiten geeignet |
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Schränke für Gasflaschen zur sicheren Aufbewahrung von Druckgasbehältern |
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Akku-Sicherheitsschränke zur Einlagerung von Akkus und Batterien |
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4. Fässer und Gebinde mit Gefahrstoffen optimal lagern
In den bei uns erhältlichen Gefahrstoffregalen lassen sich sowohl Gebinde wie Kleincontainer, Schmierölflaschen und Gefahrstoffkanister als auch Gefahrstofffässer mit bis zu 200 Liter Fassungsvermögen sicher und vorschriftsmäßig lagern. Die mit bis zu vier Fachböden erhältlichen Gefahrstoffregale sind dazu in verschiedenen Materialien erhältlich:
- Ausführungen aus verzinktem Stahl oder Edelstahl: optimal zur Lagerung leicht entzündlicher und gewässergefährdender Chemikalien
- Ausführungen aus PE-Kunststoffen: für aggressive und korrosive Gefahrstoffe geeignet
Art und Funktion des Gefahrstoffregals | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
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Fassregal zur liegenden Lagerung von Fässern |
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Kleingebinderegal zur Aufbewahrung kleinerer Verpackungs- und Gebindegrößen |
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Passend zu den zu lagernden Gefahrstofftypen lassen sich für die Regale Auffangwannen und weitere Regalböden ergänzen. Mit praktischen Grund- und Anbauelementen erweitern Sie Ihr Gefahrstoffregal individuell: So sind im Onlineshop z. B. Durchschubsicherungen für Fass- und Palettenregale, Gitterböden für Auffangwannen, Gebinde- und Kannenständer sowie Einschubwannen erhältlich. In unserem Sortiment finden Sie aber auch praktische Komplettregale, die neben unterschiedlichen Fachebenen bereits Auffangwannen und weiteres Zubehör enthalten. Die Regale kaufen Sie mit Stecksystem oder zur Schraubmontage.
5. Bodenschutz für Gefahrstofflager
Damit Sie wassergefährdende Stoffe und Substanzen ordnungsgemäß aufbewahren und abfüllen können, sind Sie gemäß WHG, TRGS 510 und AwSV verpflichtet, in dafür vorgesehenen Lagerbereichen geeignete Auffangwannen zum Bodenschutz aufzustellen. Diese müssen nicht nur aus einem für den zu lagernden Gefahrstoff geeigneten Material hergestellt sein: Auch in ihrer Grundfläche müssen die Auffangwannen ausreichend dimensioniert sein und zum Gefahrstoffbehältnis passen, mit dem sie zusammen im Gefahrstofflager eingesetzt werden. Dazu gehört auch, das Auffangvolumen der Auffangwannen entsprechend der gelagerten Gefahrstoffmengen zu kalkulieren.
Bei Jungheinrich PROFISHOP bestellen Sie dazu Auffangwannen, die als Bodenschutz sowohl stationär als auch mobil genutzt werden können:
- Freistehend: Diese Auffangwannen setzen Sie als Bodenschutz unter oder in Gefahrstoffregalen, in Gefahrstoffschränken oder separat als Einzellösung zur stehenden Lagerung von Fässern und IBC-Containern ein. Wir führen außerdem freistehende Auffangwannen für Paletten.
- Zum Einhängen: Die Bodenschutzauffangwannen dieser Machart lassen sich in Palettenregalen einhängen.
- Mobil: Für den sicheren Transport von z. B. Gefahrstofffässern mit Flurförderzeugen, bieten wir Auffangwannen mit Einfahrtaschen für Stapler oder mit entsprechenden Vorrichtungen zum Unterfahren. Unsere mobilen Auffangwannen mit Fahrbügel und leichtgängigen Rollen erlauben hingegen, Gefahrstoffbehälter und -fässer per Hand zu verfahren.
- Modular: Für flexible Gefahrstofflager sind modulare Auffangwannen erhältlich. Diese kombinieren Sie entweder als Großvolumen-Auffangwannen für Fässer oder als Boden-Flachwannen zur Erweiterung oder Ergänzung des gesamten Gefahrstofflagers.
Auffangwannen sind bei uns aus folgenden Materialien erhältlich:
Art der Auffangwanne | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
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Kunststoff, PE für Säuren, Laugen, aggressive Chemikalien |
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Stahl, Stahlblech für wassergefährdende, entzündbare Stoffe, Öle, Lacke und Farben |
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Edelstahl für aggressive entzündliche Gefahrstoffe, Säuren, Laugen usw. |
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GFK für wassergefährdende aggressive Gefahrstoffe, Säuren, Laugen |
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6. Kompaktlagerlösungen für Gefahrstoffe – auch in Außenbereichen
Die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen sieht vor, dass diese nicht nur in entsprechend dafür ausgelegten Behältnissen, sondern auch nur in begrenztem Maß mit anderen Stoffen zusammengelagert werden dürfen. Neben vielen praktischen Aufbewahrungslösungen zur Gefahrstofflagerung in Innenbereichen, finden Sie bei uns deshalb auch Produkte, die eine kompakte Aufbewahrung für zusammen lagerbare Gefahrstoffe ermöglichen und darüber hinaus für den Einsatz in Außenbereichen geeignet sind: Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass in Ihrem Betrieb wassergefährdende und entzündliche Gefahrstoffe sicher und platzsparend zugleich gelagert werden können.
Im Onlineshop finden Sie kompakte Gefahrstoffdepots aus Stahl oder PE-Kunststoff, die je nach Ausführung Platz für vier 200-l-Fässer, Gasflaschen, IBC-Container oder für eine Lagerkombination aus Fässern und Kleingebinden bieten. Benötigen Sie mehr Platz für die Gefahrstofflagerung, kaufen Sie bei uns auch begehbare Gefahrstoffcontainer: Die witterungsbeständigen XXL-Lagereinheiten sind über Auffahrrampen auch mit Sackkarren oder Hubwagen befahrbar. Fast alle Kompaktlagerlösungen sind standardmäßig mit Auffangwannen und Sicherheits-Zylinderschlössern ausgestattet.
Kompaktlagerlösung | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
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Gefahrstoffcontainer |
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Gefahrstoffdepot |
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Gasflaschencontainer, Gitterdepots |
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7. FAQ zur Gefahrstofflagerung
Für eine ordnungsgemäße Gefahrstofflagerung müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- TRGS 509: Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
- Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter (StawaR)
- Übereinstimmungszeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (Ü-Zeichen des DIBt)
- DGUV 108–007
- DGUV 213–033
- DIN 4102–1
- DIN 14470–1
- DIN EN 14470–2
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe/Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)
Grundlegend regeln die TRGS 510, in welchem Umfang, wie und wo Gefahrstoffe gelagert werden dürfen. Die Kleinmengenregelung gibt dabei an, dass ab einer Nettomenge von 1.500 kg spezielle separate Gefahrstofflager eingerichtet werden müssen, zum Beispiel in einem Sicherheitsschrank, Gefahrstoffcontainer oder zusätzlichem Lagerraum. Grundsätzlich dürfen Gefahrstoffe nicht in folgenden Bereichen aufbewahrt werden:
- Verkehrswege und -bereiche
- Notausgänge
- Brandschutzvorrichtungen
- Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume
- Sanitätseinrichtungen
- Unterkünfte
An anderen Plätzen können bestimmte Gefahrstoffarten in Kleinmengen gelagert werden. Sie sind allerdings außerhalb von Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel, Arznei sowie Kosmetika zu verwahren. In Arbeitsbereichen wird durch eine Gefährdungsbeurteilung untersucht, ob Gefahrstoffe gegebenenfalls in einem Sicherheitsschrank oder Gefahrstoffregal unterzubringen sind. Gesundheitsgefährdende Stoffe der Klassen 1 und 2 sind hingegen ständig unter Verschluss zu lagern.
Bevor Sie entscheiden, welche Gefahrstoffe zusammengelagert werden dürfen, sind diese gemäß des Abschnitts 7 der TRGS 510 in einzelne Lagerklassen einzuteilen. Außerdem ist stets eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen: Grundsätzlich wird dadurch festgestellt, ob verschiedene Gefahrstoffe in unterschiedlichen Behältnissen zusammen in einem Raum aufbewahrt werden dürfen. Gegebenenfalls sind besondere Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Lagerung muss getrennt voneinander stattfinden: Örtlich auseinander liegend und mit einem dazwischen befindlichen bzw. umgebenden Brandschutz, der mindestens 90 Minuten resistent gegen Feuer ist. Außerdem muss auch bei weniger gefährlichen Gefahrstoffen darauf geachtet werden, dass sich eventuell entstehende Gase nicht vermischen und miteinander reagieren. Auch in diesen Fällen sind die Kleingebinde andernorts zu verwahren.
Weiterführende Ratgeber zur Gefahrstofflagerung: