So finden Sie die passende Steigleiter
Die Steigleitern aus unserem Shop kommen als ortsfeste Installation an Gebäuden oder maschinellen Anlagen zum Einsatz. Hier ermöglichen sie den sicheren Zustieg bei der Wartung von Maschinen oder für Arbeiten an Dächern oder Lüftungsanlagen. Mit den hochwertigen Modellen lassen sich jedoch nicht nur höher gelegene Arbeitsbereiche erreichen: Jede Steigleiter aus unserem Sortiment kann auch als Notabstiegsleiter dienen und die Personenrettung im Notfall unterstützen.
Bei uns kaufen Sie Ihre Munk-Steigleiter mit Rückenschutz in ein- oder mehrzügiger Ausführung. Je nach Leitertyp entsprechen die Produkte der Premium-Marke den vorschriftsmäßigen Normen für den industriellen Einsatz.
1. Steigleiter nach Verwendungszweck auswählen
Eine Steigleiter kann für verschiedene Einsatzbereiche genutzt werden. Ob der jeweilige Leitertyp dafür geeignet ist, hängt vor allem von den baulichen Vorgaben ab, die an die Steigleiter bestehen:
Einsatzbereich | Beispiele | geltende Normen (Auswahl) |
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bauliche Anlagen |
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DIN 18799-1 „Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen“ |
maschinelle Anlagen |
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DIN 14122-4 „Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen“ |
Personenrettung |
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Bitte beachten Sie: Abhängig von der ausgewiesenen Norm und der baulichen Situation vor Ort (vor allem am Ausstieg) sind ggf. weitere Leiterkomponenten nötig. Ausstiegstritt, Geländer, Sicherheitstüren und weiteres Steigleiter-Zubehör sind hierfür separat erhältlich.
2. Ein- oder mehrzügige Steigleiter kaufen
Steigleitern sind grundsätzlich in ein- oder mehrzügigen Varianten erhältlich. Welche Ausführung für Ihren Einsatzzweck infrage kommt, hängt wesentlich von der Zustiegshöhe ab. Mit einer einzügigen Dachaufstiegsleiter mit Rückenschutz kann eine maximale Höhe von 10 m erreicht werden. Für Anlagen mit größerer Gesamthöhe sind daher Modelle mit mehreren Leiterzügen erforderlich, die versetzt zueinander anzubringen sind. Bei Jungheinrich PROFISHOP sind die folgenden Varianten verfügbar:
Eigenschaften / Leitertyp | Einzügige Steigleitern | Mehrzügige Steigleitern |
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im Shop erhältliche Längen | bis 7,20 m |
bis 19,96 m |
zulässige Gesamthöhe | 10 m |
Keine Einschränkung; ab 10 m Höhe jedoch versetzte Anbringung der Leiterzüge notwendig |
Rückenschutz erforderlich? | × | × |
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) erforderlich? | × | × |
3. Material für die Steigleiter berücksichtigen
Die Steigleitern aus unserem Sortiment sind aus unterschiedlichen Materialien erhältlich. Diese bieten zuverlässige Stabilität und Langlebigkeit, können jedoch je nach Einsatzzweck unterschiedliche Vorteile bieten:
Material | Eigenschaften und geeigneter Einsatzort |
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Aluminium – blank |
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Aluminium – eloxiert |
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verzinkter Stahl |
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Edelstahl |
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4. FAQ zu Steigleiter
Gemäß DGUV 208-032 für Steigleitern „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“ kann eine Steigleiter genutzt werden, wenn ein gelegentlicher Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen (z. B. für Wartungs- oder Reparaturarbeiten) von einer geringen Anzahl unterwiesener Beschäftigter erforderlich ist. Grundlage dafür sind eine vorhergehende Gefährdungsbeurteilung und bauliche Gegebenheiten, die den Einbau einer Treppe unmöglich machen.
Laut DIN 18799-1 „Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen“ darf ein Leiterzug eine Länge von 10 m nicht überschreiten. Ist eine größere Höhe mit der Leiter zu erreichen, müssen die einzelnen Leiterzüge versetzt zueinander angebracht werden.
Beim Nutzen einer Steigleiter sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Tragen Sie festes Schuhwerk mit rutschfesten Sohlen (z. B. Sicherheitsschuhe).
- Halten Sie sich mit beiden Händen an der Leiter fest.
- Steigen Sie immer mit dem Gesicht zur Leiter auf und ab.
- Tragen Sie ab einer Absturzhöhe von 10 m eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA).
Ab einer Steighöhe von 3 m muss die Steigleiter mit einem Rückenschutz ausgestattet sein.
Ab einer Sturzhöhe ab 3 m muss eine Steigleiter mit einer Absturzsicherung, z. B. einem Rückenschutz versehen sein. Weitere gesetzliche Regelungen, die die Einrichtung und Montage einer ortsfesten Steigleiter behandeln, sind die DIN 18799-1 „Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen“, DIN 14122-4 „Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen“ und für die Einrichtung einer Notabstiegsleiter die DIN 14094-1 „Notleitern“.