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Der Schutz von Gewässern wird im Bundesrecht geregelt – er hat das Ziel, Gewässer als Lebensgrundlage zu erhalten und eine nachhaltige Gewässernutzung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind Handwerks- und Industriebetriebe verpflichtet, wassergefährdende Stoffe korrekt zu lagern und zu entsorgen. Grundlage für eine sichere Handhabung wassergefährdender Stoffe ist eine Einstufung in die richtige Wassergefährdungsklasse. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Wassergefährdungsklassen es gibt und wie die Stoffe zugeordnet werden, wie Sie wassergefährdende Stoffe lagern und welche Gesetze hierfür gelten.
Warum das Wasserrechtsgesetz wichtig ist
Saubere Gewässer sind lebensnotwendig. Das Wasserrechtsgesetz regelt einen schonenden Umgang und soll die nachhaltige Nutzung von Gewässern sicherstellen, aus diesem Grund erfüllt es eine wichtige Funktion für Betrieb und Privatpersonen gleichermaßen. Im Einzelnen soll das Gesetz unter anderem folgenden Einflüssen vorbeugen:
• gesundheitsschädigende Wirkung auf Organismen
• Veränderung der Konzentration von Wasserstoffionen, z. B. Veränderung des pH-Wertes
• erhöhte organische Belastung
• Störung des Sauerstoffhaushaltes
• geschmackliche Beeinträchtigung
Wassergefährdungsklassen und Einteilung wassergefährdender Stoffe
Unter die Bezeichnung „wassergefährdende Stoffe“ fallen alle Stoffe, die dazu geeignet sind, die Beschaffenheit des Wassers dauerhaft und in einem erheblichen Umfang zu verändern. Dies können sowohl flüssige als auch feste und gasförmige Stoffe sein, die in vielen Betrieben gelagert oder eingesetzt werden: Säuren, Laugen, Benzin, Heizöl und organische Lösungsmittel.
Diese Stoffe werden in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Die Einteilung richtet sich danach, wie gefährlich der jeweilige Stoff für Gewässer ist. Einen Überblick erhalten Sie in der folgenden Tabelle:
Wassergefährdungsklasse | Wassergefährdung | Beispielstoffe |
---|---|---|
WGK 1 | schwach | Essigsäure, Natronlauge, Alkohol oder Wasserstoffperoxid |
WGK 2 | mittel | Heizöl, Natriumhypochlorit, Jod |
WGK 3 | stark | Altöl, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Benzol |
Welche Gesetze gelten für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?
In Österreich ist der Schutz von Gewässern im Wasserrechtsgesetz (WRG) geregelt. Dieses wird in verschiedene Bereiche unterteilt:
- Bewirtschaftung von Gewässern (oberirdische Gewässer, Meeresgewässer)
- Bewirtschaftung des Grundwassers
- Abwasserbeseitigung
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Gewässerschutzbeauftragte
- Gewässerausbau
- Hochwasserschutz
- Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- Haftung für Gewässerveränderungen
- Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Um auf Bundesebene eine einheitliche Regelung zu schaffen, gilt zusätzlich zum Wasserrechtsgesetz die Verordnung für Anlagen zur Lagerung und Leitung von wassergefährdenden Stoffen. Diese stuft Stoffe und Gemische nach ihrer Gefährlichkeit ein. Dadurch werden die technischen Anforderungen vorgegeben, die Anlagen und Betriebe beim Umgang mit Gefahrstoffen erfüllen müssen. Ebenso werden die Pflichten der Anlagenbetreiber in der Verordnung geregelt.
Dementsprechend müssen Betriebe ihre verwendeten Stoffe regelmäßig überprüfen, um eine korrekte Handhabung sicherzustellen. Das deutsche Umweltbundesamt hat zu diesem Zweck die Online-Datenbank Rigoletto ins Leben gerufen. Hier können Sie die jeweilig verwendeten Substanzen über eine Suchfunktion identifizieren. Ebenso können Sie konkret die sogenannte EG-Nummer eines Stoffes eingegeben, um die Wassergefährdungsklasse zu erfahren.
Beispielsweise führt die Suche nach Laugen zu sieben unterschiedlichen Stoffen, u. a. Natriumsalz und dessen Wassergefährdungsklasse, in diesem Fall WGK 2. Anhand der parallel ermittelten Kennnummer werden auch Synonyme und verwandte chemische Verbindungen (Derivate) ersichtlich.
Sichere Lagerung nach Wasserrechtsgesetz
Grundsätzlich sieht das Wasserrechtsgesetz Schutzmaßnahmen vor, die eine sichere Lagerung und Umfüllung der wassergefährdenden Stoffe ermöglichen. Ebenso wie beim Transport von Gefahrgut sollten die verwendeten Behältnisse dicht und standsicher sein. Außerdem wird eine hinreichende Widerstandsfähigkeit der Behältnisse vorgeschrieben: Sie sollten sowohl mechanischen, thermischen als auch chemischen Prozessen standhalten. Um bei einem Austreten der Stoffe dennoch die Schutzvorgaben des Wasserrechtsgesetzes zu erfüllen, müssen zusätzliche entsprechende Rückhaltevorrichtungen installiert werden.
Meist werden zur Lagerung Auffangwannen verwendet. Sie verhindern, dass Flüssigkeiten in Gewässer oder Böden eingeleitet werden und fangen Flüssigstoffe sicher auf, damit sie im Nachgang fachgerecht entsorgt werden können. Die Behälter kommen in unterschiedlichen Ausführungen zum Einsatz: Erhältlich sind die Behälter beispielsweise aus Stahl, Edelstahl oder als Auffangwannen aus Kunststoff (Polyethylen). Stellen Sie Auffangwannen unbedingt vor Regen geschützt auf! Dadurch vermeiden Sie, dass wassergefährdende Stoffe ausgewaschen werden und eine Umweltbelastung darstellen.
Umgang mit Auffangwannen
Auch für die Einsatzbereiche von Auffangwannen gibt es Kriterien nach dem Wasserrechtsgesetz. Auffangbehältnisse für wassergefährdende Stoffe müssen dazu unter folgenden Gesichtspunkten ausgewählt werden:
- Volumen des Stoffes
- chemische Zusammensetzung
- Wassergefährdungsklasse
- Entflammbarkeit des Stoffes
- Veränderbarkeit des Aggregatzustandes oder Stoffvolumens, sog. Kompressibilität
Das verwendete Auffangsystem muss mindestens 10 % der gelagerten Stoffmenge auffangen können. Hierbei gilt, dass mindestens das Volumen des größten Gebindes aufgenommen werden kann. Je nach Einsatzort – etwa in Wasserschutzgebieten – kann diese Regelung auf bis zu 100% der Lagermenge angehoben werden. Für mindestens 72 Stunden muss das Auffangsystem den Stoff sicher aufnehmen können.
Über die Eignung der unterschiedlichen Materialien von Auffangwannen entscheiden die Art des verwendeten Gefahrenstoffes sowie das Volumen: Auffangwannen aus Thermoplast weisen beispielsweise ein günstigeres Korrosionsverhalten auf als Stahlwannen. Diese regelt unter anderem die Anforderungen an Herstellung, Kennzeichnung, Nutzung und Unterhalt sowie verpflichtende Prüfmodalitäten für Stahlwannen. Wassergefährdende, entzündbare Gefahrstoffe, wie zum Beispiel Öle und Lacke sind für die Lagerung in Auffangwannen aus Stahl geeignet, vorzugsweise in verzinkter oder lackierter Form.
WRG-Prüfpflicht bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
Wie bei der Entsorgung von Chemikalien ist auch beim Umgang und der Lagerung wassergefährdender Stoffen besondere Aufmerksamkeit gefragt: Gemäß Wasserrechtsgesetz sind Sie verpflichtet, folgende Überprüfungen regelmäßig durchzuführen:
- Regelmäßige Sichtprüfungen: mindestens einmal pro Woche
- Sichtprüfung des Zustandes von Auffangwannen & Gitterrost: alle zwei Jahre
- Auffangwanne muss frei von Wasser und Verschmutzungen gehalten werden
- Schäden am Oberflächenschutz (Korrosion) müssen umgehend beseitigt werden
- Protokollierung der Prüfergebnisse sowie Aufbewahrungspflicht dieser: Eine Vorlage bei der Wasserbehörde muss jederzeit lückenlos möglich sein
Sie müssen außerdem sicherstellen, dass Ihr Auffangsystem grundsätzlich überprüfbar ist, was Leckagen und Schäden betrifft. Einbauten und Installationen müssen deshalb so vorgenommen werden, dass zu jeder Zeit eine vorschriftsmäßige Prüfung möglich ist. Der Prüfnachweis Ihres Systems auf Dichtigkeit kann dabei nicht von jeder Person erbracht werden: Laut Wasserrechtsgesetz müssen dafür spezielle Fachbetriebe beauftragt werden. Sie besitzen einen behördlichen Eignungsnachweis zur Fertigung und Kontrolle von Auffanganlagen.
Ihren Prüfungspflichten sollten Sie unbedingt auf Grundlage einer ordentlichen Dokumentation nachkommen: Im Falle einer Havarie mit Gewässerverunreinigung kann bei einer vernachlässigten Prüfung der Auffanganlagen Ihre Versicherung Regressansprüche an Sie stellen oder gar keinen Versicherungsausgleich leisten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, Ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. So entsteht ein routinierter Umgang bzgl. der Anforderungen an die regelmäßigen Prüfungen bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen nach Wasserrechtsgesetz und deren Dokumentation.
FAQ zum Wasserrechtsgesetz
Das Wasserrechtsgesetz gilt in Österreich für private Personen und Unternehmen gleichermaßen.
Wassergefährdende Stoffe werden in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Die Einteilung richtet sich danach, wie gefährlich der jeweilige Stoff für Gewässer ist.
Für eine sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe sind Auffangwannen die richtigen Behälter. Je nach Art und Volumen des Stoffes eignen sich die Behälter aus Kunststoff oder Stahl. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie die Auffangwannen regengeschützt lagern – dadurch vermeiden Sie, dass wassergefährdende Stoffe ausgewaschen werden und ins Grundwasser gelangen.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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