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Lesezeit: 7 Minuten

Wenn im Sommer die Temperaturen steigen, wird das Arbeiten in Werkstätten und auf Baustellen oftmals besonders belastend. Damit Angestellte nicht nur arbeitsfähig, sondern auch gesund bleiben, müssen Sie im Rahmen ihrer besonderen Fürsorgepflicht den Arbeitsplatz entsprechend einrichten: Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass für ihr Team keine Gefährdung durch Hitze am Arbeitsplatz ausgeht. Welche Verordnungen es gibt und mit welchen Maßnahmen es gelingt, auch bei hohen Temperaturen einen kühlen Kopf zu bewahren, lesen Sie in diesem Artikel.

Praktische Tipps für den Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz

Um die hohen Temperaturen möglichst unbeschadet zu überstehen, achten Sie darauf, sich nicht zu überanstrengen. Kühlen Sie sich zwischendurch öfter ab: Halten Sie die Handgelenke unter kaltes Wasser oder legen Sie ein nasses Handtuch in den Nacken. Sorgen Sie für ausreichend Flüssigkeitszufuhr: Trinken Sie mehr als sonst, am besten Wasser. Machen Sie genügend Pausen. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung und halten Sie sich, sofern möglich, im Schatten auf. Bei starken körperlichen Beeinträchtigungen informieren Sie den Rettungsdienst.

Mit den folgenden Maßnahmen können Sie Ihre Angestellten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch sommerliche Hitze schützen:

Kostenfreie Getränke anbieten

Gekühlte Getränke erfrischen nicht nur Körper und Geist, sondern wirken sich auch positiv auf die Motivation und das Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen aus.

Ventilatoren aufstellen

Ventilatoren bewirken einen unmittelbaren Kühleffekt auf der Haut, zugleich können sie dabei helfen, frische Morgenluft zum Fenster hineinzubefördern.

Jalousien herablassen

Direkte Sonneneinstrahlung heizt Gegenstände und Personen in Räumen besonders stark auf. In der heißesten Phase des Jahres können Sie die Sonne ruhig dauerhaft, also auch nach der Arbeitszeit, aussperren.

Elektrische Geräte ausschalten

Laufende und im Standby gehaltene elektrische Geräte erzeugen Abwärme, welche die Umgebungsluft zusätzlich aufheizt. Schalten Sie daher alle nicht benötigten Geräte immer aus – für weniger Abwärme sowie Elektrosmog und mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen.

Räume auskühlen

Sofern es die Lage Ihrer Arbeitsräume zulässt, lassen Sie nachts die Fenster geöffnet, damit die Räume einige Stunden zum Auskühlen haben.

Dresscode lockern

Gelten in Ihrem Unternehmen üblicherweise Bekleidungsregeln, können Sie diese während der heißen Tage lockern. Es verändert die Hitzewahrnehmung bereits, wenn Ihre Angestellten in bequemer, kürzerer bzw. luftigerer Kleidung arbeiten können.

Gleitzeit ermöglichen

Gestatten Sie es Ihren Mitarbeitenden, in den frühen Morgenstunden oder auch später am Tag zu arbeiten, um möglichst viele Stunden des Arbeitstages außerhalb der stärksten Hitzephasen zu verbringen.

Arbeitszeiten verkürzen

Sind die Produktivität und das gesundheitliche Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden durch die Hitze am Arbeitsplatz stark beeinträchtigt und ist es durch keine weiteren Maßnahmen möglich, dem entgegenzuwirken, können Sie die Arbeitszeiten auch verkürzen. Das steigert die Motivation des Teams und kann sogar dazu beitragen, dass die Produktivität trotz kürzerer Arbeitszeit nicht allzu sehr beeinträchtigt wird.

Arbeitstempo reduzieren

Geht die Arbeit mit starker körperlicher Beanspruchung einher, können Sie einer Überlastung und Überhitzung vorbeugen, indem Sie je nach Möglichkeit die Betriebsabläufe und das Arbeitstempo reduzieren.

Outdoor-Sonnenschutz bereitstellen

Stellen Sie allen Beschäftigten, die im Freien arbeiten, Sonnenschutzcreme, Sonnenbrillen und Kopfbedeckungen zur Verfügung. Falls möglich, spannen Sie Sonnensegel, um direkte Sonneneinstrahlung zu reduzieren.

So handeln Sie bei körperlichen Beschwerden durch Hitze am Arbeitsplatz

Sollte es trotz präventiver Maßnahmen wie ausreichender Flüssigkeitszufuhr zu körperlichen Beschwerden wie Schwindel oder Kopfschmerzen kommen, nehmen Sie Symptome auf jeden Fall ernst und reagieren Sie darauf. Folgendes können Sie tun, um Symptome zu lindern:

  1. Bei leichteren Beschwerden:

    Auf Flüssigkeitszufuhr bei Hitze am Arbeitsplatz achtenReduzieren Sie das Arbeitstempo. Sorgen Sie für ausreichend Flüssigkeitszufuhr. Falls möglich, halten Sie sich im Schatten auf, trinken Sie Wasser und legen sich ggf. ein nasses Handtuch auf die Stirn.

  2. Bei fortdauernden Beschwerden

    Bei Hitze am Arbeitsplatz Pausen einlegenLegen Sie eine Pause ein, bis es Ihnen deutlich besser geht. Sorgen Sie für ausreichend Kühlung und Flüssigkeitszufuhr. Halten Sie sich im Schatten auf, trinken Sie Wasser und legen sich ggf. ein nasses Handtuch auf die Stirn.

  3. Bei sich verschlimmernden Beschwerden

    Hitze am Arbeitsplatz: Erste-Hilfe-Symbol, um den Rettungsdienst bei einer Verschlimmerung der Symptome zu informierenGeht es Ihnen trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen nicht besser oder verschlimmern sich die Beschwerden, informieren Sie einen Ersthelfer im Betrieb oder den Rettungsdienst.

  4. Bei Bewusstlosigkeit:

    Bewusstlosigkeit durch Hitze am Arbeitsplatz: Erste HilfeBemerken Sie, dass eine Person in Ihrem Umfeld das Bewusstsein verliert, rufen Sie den Rettungsdienst und wenden Sie die stabile Seitenlage an. Idealerweise gibt es einen betriebsinternen Ersthelfer, der bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe leistet. Bei einem Atemstillstand müssen Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz sind besonders gewissenhaft einzuhalten, wenn Sie Alleinarbeit sicher gestalten wollen. Arbeiten Beschäftigte außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen, kann eine eintretende Bewusstlosigkeit fatale Folgen haben.

Welche maximale Temperatur am Arbeitsplatz ist zulässig?

Arbeitgebende Unternehmen haben eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten: Sie müssen dafür Sorge tragen, dass am Arbeitsplatz keine gesundheitliche Beeinträchtigung für Arbeitnehmende entsteht. Das ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verankert. Für Hitze am Arbeitsplatz ist keine maximal zulässige Temperatur festgelegt.

Allerdings gilt für handwerkliche Tätigkeiten im Freien: Bereits ab 32,5° C Hitze (bisher 35° C) kann das Arbeiten im Freien ein­ge­stellt werden, wenn kein kühlerer Alternativ­arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem arbeitgebenden Unternehmen oder dessen Beauftragten.

Grundlage hierfür ist das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Dieses legt fest, dass auch Hitze für Bauarbeiter als Schlechtwetter gilt. Eine entsprechende Entschädigung (der sog. „Sechziger“) wird von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­kasse für wegen Hitze entfallener Arbeitsstunden gezahlt für Stunden, in denen die Temperatur über 32,5 Grad Celsius liegt. Beträgt die Temperatur an mehr als drei aufeinanderfolgenden Stunden 32,5 Grad Celsius, so wird das Schlechtwetter für den ganzen Tag gewertet.

Das arbeitgebende Unternehmen ist angehalten, die Hitze am Arbeitsplatz zu reduzieren, um seine Angestellten bestmöglich zu schützen. Für eine Tätigkeit in geschlossenen Räumen, z. B. in Werkstätten, gelten dabei folgende Empfehlungen zur Umsetzung:

BedingungMaßnahme
• Die Raumtemperatur beträgt über 26 Grad Celsius• Anbringen von geeigneten Sonnenschutzsystemen an Fenstern, Oberlichtern oder Türen
• Vermeiden von direkter, störender Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz
• Die Raumtemperatur beträgt über 26 Grad Celsius
• Sonnenschutzsysteme wurden bereits angebracht
• Jalousien auch außerhalb der Arbeitszeit geschlossen halten
• Abschalten von nicht verwendeten elektronischen Geräten – diese heizen den Raum zusätzlich auf
• Lüftung in den frühen Morgenstunden
• Lockerung der Bekleidungsvorschriften
• Anpassung der Arbeitszeiten (Gleitzeit)

Beträgt die Temperatur über 26 Grad Celsius und die Innenräume heizen sich trotz erfolgter Gegenmaßnamen wie dem Anbringen von Sonnenschutzblenden stark auf, ist unter folgenden Umständen die Gesundheit von Mitarbeitenden gefährdet:

  • wenn schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist
  • wenn gesundheitlich vorbelastete und schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) an dem Arbeitsplatz tätig sind
  • wenn Personen besondere Arbeits- oder Schutzkleidung tragen müssen, die die Wärmeabgabe erschwert

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen Unternehmen in diesen Fällen über weitere Maßnahmen entscheiden. Von höchster Bedeutung ist eine solche Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle, da dort am häufigsten Unfälle mit Personenschäden eintreten. Aspekte des Gesundheitsschutzes bei Hitze können daher schon berücksichtigt werden, wenn Sie eine Baustelleneinrichtung planen.

Hitzefrei auf dem Bau – gibt es das?

Das Arbeiten auf einer Baustelle ist selbst bei moderaten Temperaturen körperlich anstrengend: Schweres Heben und Tragen sowie lange Arbeitseinsätze gehören zum Berufsalltag. Doch wenn das Thermometer im Sommer in die Höhe klettert, wird das Arbeiten auf Baustellen besonders belastend: Direkte Sonneneinstrahlung, hohe Ozonwerte und Feinstaubbelastung durch Materialien und Arbeitsvorgänge stellen eine Herausforderung für den menschlichen Organismus dar. Um verträgliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit von Mitarbeitenden zu schonen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Arbeitszeiten anpassen und das Arbeiten in den frühen Morgen- und Abendstunden ermöglichen – für die besonders heißen Mittagsstunden längere Erholungsphasen einplanen
  • für ausreichend Schatten sorgen: Sonnensegel über der Baustelle spannen
  • genügend Pausen einplanen
  • Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Schutz und Sonnencreme zur Verfügung stellen
  • kostenfreie Getränke bereitstellen
  • wenn möglich: körperlich schwere Arbeiten eingrenzen
  • keine Überstunden fordern, eher Arbeitszeiten reduzieren
  • die Beschäftigten über die Gefahren durch Hitze am Arbeitsplatz informieren
  • sorgen Sie dafür, dass stets eine zum Ersthelfer ausgebildete Person vor Ort ist

Sind die Temperaturen extrem und stellen eine Gesundheitsgefährdung dar, können Sie arbeitsfrei geben. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf hitzefrei am Bau. Da die Arbeit im Freien bei Hitze eine besonders hohe Belastung darstellt, ist in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung sinnvoll. Hier wird die Situation von einer betriebsinternen Fachkraft oder durch eine externe Beratung individuell beurteilt, um entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.ilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt.

Für Angestellte: Fühlen Sie sich durch Hitze am Arbeitsplatz beeinträchtigt, sprechen Sie Ihre Vorgesetzten an und bitten Sie um entsprechende Maßnahmen. Stößt Ihr Anliegen auf taube Ohren, können Sie sich an den Betriebsrat wenden. Dieser hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um den Gesundheitsschutz von Beschäftigten geht. Der Betriebsrat kann mit den verantwortlichen Führungskräften verbindliche Vereinbarungen treffen und konkrete Temperaturgrenzen und Gegenmaßnahmen festlegen.

Was gilt bei Hitze am Arbeitsplatz im Home-Office?

Ob ein Unternehmen für den Hitzeschutz seiner zu Hause arbeitenden Angestellten zuständig ist, hängt von dem jeweils im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsmodell ab. Es muss unterschieden werden zwischen Telearbeit und Mobile Work.

  • Sind Beschäftigte in Telearbeit angestellt, besteht für das Unternehmen die Pflicht, alle Grundsätze und Maßnahmen des Arbeitsschutzes auch in deren Home-Office umzusetzen. Das betrifft neben dem Mobiliar auch den Hitzeschutz: Zu Hause arbeitenden Angestellten müssen die gleichen Maßnahmen und das gleiche Equipment wie am Unternehmenssitz tätigen Personen angeboten werden.
  • Sind Beschäftigte auf Basis von Mobile Work angestellt, besteht für das Unternehmen keinerlei Verpflichtung, für erträgliche Arbeitsbedingungen bei Hitze sorgen zu müssen. Das heißt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eigenverantwortlich ihr Home-Office einrichten und so gestalten, dass sie geeignete Hitzeschutzmaßnahmen treffen können.

Wie kann sich Hitze am Arbeitsplatz auswirken?

Hohe Temperaturen in Verbindung mit körperlicher Belastung sind nicht nur anstrengend, sondern können mitunter Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen. Seien Sie besonders achtsam, wenn Sie bei sich selbst oder anderen folgende Symptome bemerken:

  • verminderte Leistungsfähigkeit
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • Übelkeit
  • Verwirrtheit
  • Krämpfe
  • Kreislaufbeschwerden
  • Hitzschlag

Bei ausgeprägten Beschwerden wie Krämpfen, Kreislaufproblemen oder einem Hitzschlag müssen Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden: Lagern Sie die Beine hoch, kühlen Sie insbesondere den Kopf und informieren Sie den Rettungsdienst.

FAQ zu Hitze am Arbeitsplatz

Was können Arbeitnehmer tun, wenn sie durch hohe Temperaturen am Arbeitsplatz beeinträchtigt werden?

Als Angestellte sollten Sie zunächst das Gespräch mit vorgesetzten Personen suchen, wenn Sie durch starke Hitze in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt werden. Machen Sie auf das Problem aufmerksam. Es gibt kein Gesetz, auf das Sie sich berufen können, aber arbeitswissenschaftliche Empfehlungen. Wird Ihr Anliegen ignoriert, können Sie sich an den Betriebsrat wenden. Dieser trifft mit dem Unternehmen konkrete und verbindliche Vereinbarungen über den Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz, z. B. ab welcher Temperatur welche Gegenmaßnahme erfolgen sollte.

Muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, bevor Maßnahmen zur Reduzierung von Hitze am Arbeitsplatz durchgeführt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitnehmerinnenschutzgesetz“ (ASchG) §4 ist nicht zwingend erforderlich, um Maßnahmen zur Wärmeentlastung durchzuführen. Unternehmen haben einen Handlungsspielraum, um die Arbeitsbedingungen von Angestellten zu verbessern.

Welche Gesundheitsbeeinträchtigungen können durch Hitze am Arbeitsplatz entstehen?

Hohe Temperaturen können Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen und sich beispielsweise folgendermaßen äußern:
• verminderte Leistungsfähigkeit
• Schwindel
• Kopfschmerzen
• Übelkeit
• Kreislaufbeschwerden

Bildquellen:

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