Inhaltsverzeichnis
Ob Werkzeug, Spielzeug, Medikamente oder Arbeitskleidung, der CE-Aufkleber oder -Aufdruck ist auf den unterschiedlichsten Produkten zu finden. Doch was bedeutet er? Viele Verbraucher schreiben dem CE-Zeichen die Bedeutung eines Qualitätssiegels zu. Das ist jedoch ein Irrtum, denn es zeigt lediglich an, dass ein Produkt einem gewissen Sicherheitsstandard entspricht. Warum das so wichtig ist und für welche Produkte die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, lesen Sie im Ratgeber nach.
Was ist die CE-Kennzeichnung?
CE wird als „Conformité Européenne“ (Europäische Übereinstimmung) ausgelegt. Die CE-Kennzeichnung, umgangssprachlich oft CE-Zeichen genannt, zeigt an, dass ein Produkt den in der EU geltenden Sicherheitsvorschriften für die jeweilige Produktgruppe entspricht. Damit sind bestimmte Anforderungen an Material, Herstellung und Prüfung der Produkte verbunden, die den entsprechenden branchenspezifischen EU-Richtlinien festgehalten sind.
Sowohl im Inland produzierte als auch aus dem Ausland importierte Produkte brauchen die Kennzeichnung, damit sie innerhalb des EU-Wirtschaftsraums verkauft werden dürfen. Sie wird vom Hersteller selbst oder einem in der EU ansässigen Bevollmächtigten angebracht. Eine externe Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle erfolgt üblicherweise nicht; nur in einigen Ausnahmefällen muss eine staatliche Inspektionsstelle („Benannte Stelle“) hinzugezogen werden.
Das CE-Zeichen ist also kein Qualitäts- oder Gütesiegel, das CE-Produkte gegenüber vergleichbaren Konkurrenzprodukten besonders hervorhebt. Mit dem Prüfzeichen ist sichergestellt, dass das Produkt die Mindestsicherheitsstandards für den europäischen Markt erfüllt. Mit einer CE-Kennzeichnung bestätigt ein Hersteller, dass sein Produkt
1. den geltenden EU-Richtlinien entspricht.
2. ein vorschriftsgemäßes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat.
CE-Kennzeichnungspflicht: Welche Produkte sind betroffen?
Nicht alle Produkte müssen mit dem CE-Zeichen versehen werden. Vielmehr gilt dies vor allem für solche, mit deren Anwendung oder Gebrauch ein gewisses Sicherheits- und/oder Gesundheitsrisiko einhergeht und die gewisse Anforderungen für den Arbeitsschutz erfüllen müssen. Ob eine CE-Kennzeichnungspflicht gilt, basiert auf EU-Verordnungen für die jeweilige Branche oder Produktgruppe. Ohne gesetzliche Vorschrift ist es verboten, Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen. Folgende Geräte und Produkte müssen beispielsweise mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden:
- technische Geräte, z. B. Büroleuchten
- Medizinprodukte
- Maschinen, z. B. Hubwagen
- Spielzeug
- Einrichtungsgegenstände, z. B. Büromöbel
CE-pflichtige Produkte prüfen und kennzeichnen
So gehen Sie vor, wenn Sie Geräte oder Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen möchten.
- Relevante Verordnungen und Richtlinien feststellen
Zunächst prüfen Sie, welche EU-Richtlinie oder -Verordnung die Kennzeichnungspflicht vorschreibt und arbeiten heraus, welche Bedingungen das Produkt für die Anbringung der CE-Kennzeichnung erfüllen muss.
- Einschaltung einer benannten Stelle (falls nötig)
Wenn an das Produkt besonders hohe Sicherheitsanforderungen gestellt werden, muss die Prüfung von einer unabhängigen Stelle (z. B. TÜV, akkreditiertes Labor etc.) durchgeführt werden. Auch das ist in der entsprechenden Richtlinie festgehalten. Finden Sie heraus, ob das bei Ihrem Produkt der Fall ist, und kontaktieren Sie ggf. die zuständige Zertifizierungsstelle.
- Produktprüfung und Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
Prüfen Sie, ob das Produkt alle gesetzlichen Vorschriften des europäischen und deutschen Rechts erfüllt. Ein wichtiger Bestandteil ist außerdem die Risikobewertung im Rahmen einer umfassenden Gefahrenanalyse.
- Technische Dokumentation erstellen
Dokumentieren Sie alle Schritte der Produktprüfung und erstellen Sie Unterlagen und Anleitungen, die für den Einsatz des Produkts notwendig sind (Gebrauchsanweisung, Betriebs- oder Montageanleitung).
- CE-Kennzeichnung anbringen
Bringen Sie das CE-Kennzeichen gut sichtbar und mindestens 5 mm groß auf dem Produkt an. Es muss deutlich lesbar und unzerstörbar sein. Benutzen Sie am besten die Mustervorlage der Europäischen Kommission. War eine benannte Stelle beteiligt, wird die Kennnummer ergänzt. Ist die Kennzeichnung des Produkts selbst nicht möglich, darf sie auch auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren erfolgen.
- EU-Konformitätserklärung verfassen
Nach Abschluss des Verfahrens erstellen Sie eine EU-Konformitätserklärung für Ihr Produkt und bestätigen mit Datum und Unterschrift, dass es die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung erfüllt.
Normen und Gesetze für CE-kennzeichnungspflichtige Produkte
Bei jedem Produkt beruht die Vorschrift zur CE-Kennzeichnung zunächst auf einer Verordnung der EU, die in einem nächsten Schritt durch einen spezifischen Gesetzestext in deutsches Recht übertragen wird. In der folgenden Tabelle können Sie sich einen Überblick über die Richtlinien, Verordnungen und Gesetze verschaffen, aus denen die Pflicht zur CE-Kennzeichnung verschiedener Produktgruppen entsteht.
CE-Kennzeichnungspflicht für … | Richtlinie/Verordnung der EU | Deutsches Gesetz |
---|---|---|
aktive implantierbare medizinische Geräte | 90/385/EWG | Medizinproduktegesetz (MPG) |
Aufzüge | 2014/33/EU | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), 12. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) |
Bauprodukte | 305/2011/EU | Bauproduktegesetz (BauPG) |
Druckgeräte | 2014/68/EU | ProdSG, 14. ProdSV |
einfache Druckbehälter | 2014/29/EU | ProdSG, 6. ProdSV |
elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen | 2014/35/EU | ProdSG, 1. ProdSV |
elektromagnetische Verträglichkeit | 2014/30/EU | EMV-Gesetz |
Explosivstoffe für zivile Zwecke | 2014/28/EU | Sprengstoffgesetz (SprengG) |
Funkanlagen | 2014/53/EU | Funkanlagengesetz (FuAG) |
Gasverbrauchseinrichtungen | 2009/142/EG | ProdSG, 7. ProdSV |
Geräte- und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen | 2014/34/EU | ProdSG, 11. ProdSV |
In-Vitro-Diganostika | 98/79/EG | MPG |
Maschinen | 2006/42/EG | ProdSG, ProdSV |
Medizinprodukte | 93/42/EWG | MPG |
Messgeräte | 2014/32/EU | Mess- und Eichverordnung (MessEV) |
nichtselbsttätige Waagen | 2014/31/EU | MessEV |
persönliche Schutzausrüstung | 2016/425/EU | ProdSG, 8. ProdSV |
pyrotechnische Gegenstände | 2007/23/EG | SprengG |
Rahmenrichtlinie umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Ökodesign) | 2009/125/EG | Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) |
Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) | 2011/65/EU | ElektroG |
Sicherheit von Spielzeug | 2009/48/EG | ProdSG, 2. ProdSV |
Sportboote | 2013/53/EU | ProdSG, 10. ProdSV |
Seilbahnen für den Personenverkehr | 2000/9/EG | Gesetze der Bundesländer |
Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln | 92/42/EWG | BauPGHeizkesselV |
Seit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs gilt die CE-Kennzeichnung in Großbritannien nicht mehr. Sie wurde in einer Gesetzesänderung durch die UKCA-Kennzeichnung („UK conformity assessed“) ersetzt. Die Kriterien für die UKCA-Konformitätserklärung stimmen jedoch derzeit weitestgehend mit den EU-Vorschriften überein. Für Nordirland gelten gesonderte Regelungen, die im sogenannten Nordirland-Protokoll festgehalten sind.
FAQ zur Bedeutung von CE-Kennzeichnungen
Die CE-Kennzeichnung, umgangssprachlich oft CE-Zeichen genannt, zeigt an, dass ein Produkt den in der EU geltenden Sicherheitsvorschriften für die jeweilige Produktgruppe entspricht. Damit sind bestimmte Anforderungen an Material, Herstellung und Prüfung der Produkte verbunden. Das CE-Kennzeichen hat nicht die Bedeutung eines Qualitäts- oder Gütesiegels.
Eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht nicht für alle Produkte, sondern vor allem für solche, mit deren Anwendung oder Gebrauch ein gewisses Sicherheits- und/oder Gesundheitsrisiko einhergeht. Dazu zählen zum Beispiel technische Geräte, Medizinprodukte und Maschinen, aber auch Spielzeug. Ob die Kennzeichnung nötig ist, basiert auf EU-Verordnungen für die jeweilige Branche oder Produktgruppe.
Sie wird vom Hersteller selbst oder einem in der EU ansässigen Bevollmächtigten angebracht. Eine externe Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle erfolgt üblicherweise nicht; nur in einigen Ausnahmefällen muss eine staatliche Inspektionsstelle („Benannte Stelle“) hinzugezogen werden.
1. Relevante Verordnungen und Richtlinien feststellen
2. Einschalten einer benannten Stelle (falls nötig)
3. Produktprüfung und Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
4. Technische Dokumentation erstellen
5. CE-Kennzeichnung anbringen
6. EU-Konformitätserklärung verfassen
Ist die Kennzeichnung des Produkts selbst nicht möglich, darf sie auch auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren erfolgen.
Bildquelle: Jungheinrich AG