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Ein sauberer Arbeitsplatz sollte selbstverständlich sein: Einerseits beugt er der Verbreitung gefährlicher Keime und Krankheitserreger vor. Zum anderen gewährleistet die Einhaltung von Hygienestandards, dass Produkte sicher hergestellt, verarbeitet und konsumiert werden können. Je nach Branche gelten unterschiedliche betriebliche Hygienevorschriften. Warum diese wichtig sind und worauf Sie allgemein bei der Betriebs- und Personalhygiene achten sollten, erfahren Sie im Ratgeber.
Vorteile von Hygienevorschriften im Betrieb
In jedem Unternehmen sollten Sie die gängigen Hygienevorschriften beachten, um das Risiko von Keimübertragungen am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Besonders in empfindlichen Bereichen wie der Lebensmittelbranche oder im medizinischen Bereich spielt die Betriebshygiene eine wichtige Rolle, denn ihre Einhaltung ist essenziell, um die Gesundheit von Patienten und Patientinnen, Kundschaft oder Gästen nicht zu gefährden.
Verschiedene behördliche Vorgaben erleichtern es geschäftsführenden Personen, eine Orientierung zu finden, um einen adäquaten Hygienestandard aufzubauen und dauerhaft aufrechtzuerhalten.
• Die Vorgaben der Betriebshygiene schaffen verlässliche Richtlinien, die bei der Etablierung eines betrieblichen Kontrollsystems unterstützen. Anhand der gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen eigene, betriebsinterne Hygieneregeln und -maßnahmen festlegen und umsetzen.
• Bei Erkrankungsfällen, z. B. nach dem Besuch eines Restaurants, wird der Betrieb in den meisten Fällen auf die Einhaltung der Hygienevorschriften hin untersucht – diese dient somit auch einer rechtlichen Absicherung.
• Vorschriften zur Sauberkeit am Arbeitsplatz tragen zur Produktsicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Durch Hygieneampeln oder Zertifizierungen entsteht Vertrauen bei der Kundschaft.
• Eine gute Betriebshygiene dient dem effektiven Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden, da der Übertragung von Keimen und Krankheitserregern vorgebeugt wird. Dadurch verringert sich auch der Krankenstand in Unternehmen, was langfristig Kosten spart und die Produktivität erhöht.
Allgemeine Betriebshygiene am Arbeitsplatz für Branchen jeder Art
Welche Hygienevorschriften greifen, hängt zunächst von der Art des Betriebes ab. Strengere Regelungen gelten beispielsweise im Bereich der Nahrungsmittelindustrie, in aseptischen Betrieben sowie im Gastronomie- und Hotelgewerbe. Aber auch in Büros und Produktions- oder Werkstätten sollten die Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle spielen. Unabhängig von der Branche sollten Sie Folgendes beachten:
Die Vorschriften zur allgemeinen Betriebshygiene sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung festgehalten. Die Vorgaben zu allgemeinen Hygienevorschriften am Arbeitsplatz gelten dabei für alle Betriebsräumlichkeiten.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei jenen Bereichen zu, die eine hohe Besucherfrequenz aufweisen. Dies sind zumeist Toilettenräume, aber auch Büroräume. Für Arbeitsflächen, Kühlschränke und andere Einrichtungen zur Lebensmittellagerung gelten zusätzlich gesonderte Hygienevorgaben.
Allgemein für alle Betriebe gilt:
- Gebäude und Betriebsräume sollten je nach Unternehmen täglich oder in einem festen, engmaschigen Turnus gründlich gereinigt werden. Zur Überwachung haben sich in der Praxis Reinigungsprotokolle bewährt.
- Die Reinigungsfrequenz sollte in Bereichen mit hoher Besucherfrequenz erhöht werden.
- Häufig berührte Oberflächen sollten gründlich gereinigt und desinfiziert werden (Türgriffe, Tische, Lichtschalter, Telefone, etc.)
- Sanitärräume sollten je nach Branche täglich oder mindestens regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
- Bei der Reinigung und Desinfektion sollten Schutzhandschuhe getragen werden. Die Hände sollten vor und nach den Reinigungsarbeiten gewaschen werden. Beim Wechseln der Arbeitsbereiche sollten die Handschuhe ebenfalls gewechselt werden.
- Bei der Arbeit verwendete Textilien, die mit Lebensmitteln, Ausscheidungen oder anderen Keimträgern in Kontakt gekommen sind, sollten täglich gewaschen werden – Kleidung ebenso wie Tücher oder Lappen. Zur hygienischen Sammlung der Textilien bieten sich Wäschespinde an.
- Bei der Reinigung sollte häufiger ein Wasserwechsel erfolgen, um Verunreinigungen vorzubeugen.
- Mülleimer und Abfallbehälter sollten täglich oder je nach Betrieb mindestens regelmäßig geleert werden.
Das A und O: Persönliche Hygiene der Mitarbeitenden
In den Bereich der Personalhygiene fallen alle Maßnahmen, die der Reinhaltung von Mitarbeitenden und Angestellten inklusive ihrer Arbeitskleidung dienen. Oberstes Gebot hat hier das regelmäßige Händewaschen sowie die Handdesinfektion nach jedem Toilettenbesuch.
Machen Sie Ihrem Personal das Einhalten von Hygienevorschriften so einfach wie möglich. Dies können Sie beispielsweise durch die Installation von Spendern für Seifen, Cremes und Desinfektion oder die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auf den Toiletten erreichen.
Auch das Tragen sauberer Arbeitskleidung ist wichtig, um eine angemessene persönliche Hygiene zu gewährleisten. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Arbeitskleidung nur am Arbeitsplatz getragen wird – und weder in den Pausen außerhalb des Betriebs noch auf dem Arbeitsweg.
Kommen Mitarbeitende bei ihrer täglichen Arbeit mit toxischen Substanzen in Kontakt oder besteht ein Ansteckungsrisiko durch den Umgang mit Patientinnen oder Patienten, so fallen unter die Personalhygiene auch regelmäßige Untersuchungen durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin.
Die persönliche Hygiene von Angestellten und Mitarbeitenden spielt eine wichtige Rolle für die Sauberkeit am Arbeitsplatz. Das regelmäßige und richtige Händewaschen ist hierbei elementar. Sensibilisieren Sie Ihr Personal für ein häufiges und gründliches Händewaschen. Je schmutziger der Arbeitsplatz, desto öfter sollten die Hände gewaschen werden. Übrigens: Häufig und richtig gewaschene Hände sind oftmals hygienischer als selten gewechselte Handschuhe!
Hinweise für die Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung
Besonders in lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen strengste Hygienevorgaben befolgt und ihre Einhaltung nach standardisierten Verfahren engmaschig kontrolliert werden. Neben dem Befolgen von Vorschriften sollten Sie auch für geeignete Räumlichkeiten sorgen, damit sich möglichst wenige Keime bilden können. Folgende Anhaltspunkte geben Ihnen einen ersten Überblick:
Bauliche Maßnahmen:
• Achten sie auf ein gut funktionierendes Abwassersystem: Ein Aufstauen von Brauch- oder Abwasser sollten Sie unbedingt vermeiden – hier können sich schädliche Keime bilden. Reinigen und desinfizieren Sie den Abfluss regelmäßig!
• Glatte Oberflächen: Für den Bau von Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel zubereitet und verarbeitet werden, eignen sich glatte, leicht zu reinigende Oberflächen. Edelstahlsorten oder Fliesen sind geeignete Materialien.
• Farben oder Putz an den Wänden dürfen nicht abblättern, sie müssen unversehrt sein, um eine leichte Reinigung zu ermöglichen.
• Wände, Decken und Fußböden sollten wasserundurchlässig sein. Damit sich weder Schmutz noch Nässe ansammeln können, sollten die Übergänge zwischen Wänden und Fußböden im Optimalfall abgerundet sein.
• Achten Sie darauf, dass sich keine Feuchtigkeit ansammelt! In Mulden und beschädigten Oberflächen können sich leicht Schimmel und Keime bilden. Bauliche Maßnahmen wie schräge Flächen, Reinigungsgänge sowie ausreichende Be- und Entlüftungssysteme sorgen dafür, dass sich kein Kondenswasser staut.
Vorschriften für lebensmittelverarbeitende Unternehmen
Besonders in lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen strengste Hygienevorgaben befolgt und ihre Einhaltung nach standardisierten Verfahren engmaschig kontrolliert werden. Bis 2007 waren dafür die Vorgaben der deutschen Lebensmittelhygieneverordnung LMHV verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2006 ersetzen die Regelungen des Europäischen Parlaments die bisherigen nationalen Bestimmungen zur Betriebshygiene in lebensmittelverarbeitenden Betrieben:
- EG-Verordnung Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene
- EG-Verordnung Nr. 853/2004 mit Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- EG-Verordnung Nr. 854/2004 zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Inhaltlich unterscheiden sich die EU-Verordnungen dabei kaum von denen der bisherigen Lebensmittelhygieneverordnung. Neu sind mit den Bestimmungen aber vor allem die Dokumentationspflichten der Betriebshygiene in lebensmittelverarbeitenden Unternehmen sowie die Pflicht zur Einrichtung eines Hygienemanagements gemäß HACCP. Das Konzept zur Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkten (engl. Hazard analysis and critial points, HACCP) vereint vor allem präventive Maßnahmen in der Produktionshygiene und soll so vor einer Erkrankung oder Verletzung von Konsumenten durch verunreinigte Lebensmittel schützen. In Unternehmen und bei Dienstleistern wie etwa Krankenhäusern, Arztpraxen oder auch pharmakologischen und chemischen Betrieben, in denen eine aseptische Umgebung für die Arbeit unbedingt erforderlich ist, müssen die Vorschriften zur Hygiene am Arbeitsplatz durch einen Desinfektionsplan strukturiert, kontrolliert und dokumentiert werden.
FAQ zur Betriebshygiene
Betriebshygiene beinhaltet alle Maßnahmen zur allgemeinen Reinigung, Ordnung und Instandhaltung betrieblicher Räume und Geräte sowie Maßnahmen zur persönlichen Hygiene, um die Übertragung von Keimen zu vermeiden. Die genauen Verordnungen zur Hygiene unterscheiden sich je nach Hygienebereich stark.
Hygienebereiche sind die Bereiche, in denen spezifische Hygienevorschriften gelten. Diese varrieren je nach Branche und Betrieb stark. Zu Hygienebereichen zählen unter anderem Betriebsstätten, betriebliche Räume und Arbeitsplätze, Lebensmittel sowie die persönliche Hygiene am Arbeitsplatz. In Reinräumen, Laboren und Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen unterliegen Hygienebereiche noch strengeren Vorlagen.
Hygiene am Arbeitsplatz dient dem effektiven Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, da der Übertragung von Keimen und Krankheitserregern vorgebeugt wird. Dadurch verringert sich auch der Krankenstand in Unternehmen, was langfristig Kosten spart und die Produktivität erhöht. Daneben gibt es noch weitere Vorteile.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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